Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 28.11.2013
MdB Günter Baumann (CDU) in den Hauptausschuss gewählt
Mit seinem ersten Zusammentritt am 22.
Oktober 2013 nahm der 18. Deutsche Bundestag seine Arbeit auf.
Mit dem Hauptausschuss wird die Möglichkeit geschaffen, auch in der
Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung von Regierung, Fraktionen und
Parlament in gewohnter Weise zu beraten und zu entscheiden. Dieser Weg ist
pragmatisch und wird dazu beitragen, die Zeitverzögerung auszugleichen, die
durch die Sondierungen und vor allem durch die Mitgliederbefragung der SPD im
Anschluss an die Koalitionsverhandlungen entsteht.
Bis zur Einsetzung der ständigen Ausschüsse werden 47 der 631
Bundestagsabgeordneten (23 der CDU/CSU-Fraktion, 14 der SPD-Fraktion, jeweils 5
der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unter dem Ausschussvorsitz
des Bundestagspräsidenten, Dr. Norbert Lammert, und seinen sechs Stellvertretern
im Hauptausschuss die Überweisungen des Plenums des Deutschen Bundestages
bearbeiten und begründen. Hierzu gehören u.a. Gesetzesvorlagen, die noch in
diesem Jahr entschieden werden müssen und rund 7300 entscheidungsreife
Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingegangen sind. Darüber hinaus
fungiert er als Haushaltsausschuss und kann sich über die Angelegenheiten der
Europäischen Union unterrichten lassen.
MdB Günter Baumann (CDU): „Ein derartiger Hauptausschuss ist ein Novum in der
Geschichte des Deutschen Bundestages. CDU/CSU und SPD wollen hiermit die
Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher stellen, bis die Regierungsbildung
vollends abgeschlossen ist. Der Großteil der parlamentarischen Arbeit geschieht
in den Fachausschüssen. Diese Ausschüsse prüfen die Gesetzesvorlagen und geben
dem Plenum Abstimmungsempfehlungen. Dies übernimmt zeitlich begrenzt der
Hauptausschuss.“