Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 17.06.2015

 

   

   
Geldsegen für Projekte des Erzgebirgskreises
-durch Unterstützung des Bundestagsabgeordneten Günter Baumann-


Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V - Verlängerung wurden am 17.06.2015 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für Sanierungsprojekte im gesamten Bundesgebiet bewilligt.

Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der Erzgebirgskreises gab Günter Baumann (CDU) nach umfangreichen Recherchen seine ausführlichen Begründungen zu den einzelnen Projekten des Wahlkreises für eine finanzielle Unterstützung durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Staatsministerin für Kultur und Medien, Frau Monika Grütters, ab.

Diese Unterstützerschreiben waren ausschlaggebend für den Erfolg. Es ist in der Geschichte des Programms einmalig, dass gleich drei Projekten aus dem Wahlkreis Fördermittel bewilligt wurden. Dies ist für den Erzgebirgskreis eine Erfolgsquote von 100%!

Die geförderten Projekte sind im Einzelnen:

Herrenhaus Auerhammer:
Mit den bewilligten 103.000 Euro kann nunmehr der Förderverein Herrenhaus Auerhammer e.V. ihr Sanierungsvorhaben fortführen, um ihr Ziel, das Herrenhaus als Veranstaltungsort nutzen zu können, zu realisieren. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Vereins haben nicht nur den Abbruch im Jahr 2002 abwenden können, sondern arbeiten seitdem unermüdlich am Erhalt des Auerhammers.

Friedenskirche Aue-Zelle:
Die Friedenskirche konnte bereits im letzten Jahrzehnt umfangreiche Sanierungsarbeiten, auch dank finanzieller Mittel des Bundesprogramms, realisieren. Mit der heute zugeteilten Förderung in Höhe von 65.000 Euro kann die Erneuerung des großen Kirchenschifffensters mit Bleiglasanteil sowie die Instandsetzung und Aufarbeitung der historischen Portaltüren folgen.

Herrenhof des Eisenwerkes Erla-Schwarzenberg:
Das dritte geförderte Projekt des Bundestagswahlkreises von Günter Baumann ist der Herrenhof Erla, der mit einer Fördersumme von 149.000 Euro bedacht wird. Der Herrenhof, der zusammen mit dem Herrenhaus einen Vierseitenhof bildet und dessen Fachwerkbauten zum großen Teil aus dem 17. Jahrhundert stammen, kann damit statt Leerstand bald einer Nutzung zugeführt werden. Mit den Mitteln soll die Dachdeckung aus Asbestschiefern abgebaut und fachgerecht entsorgt werden und darüber hinaus eine Neudeckung mit Naturschiefern nach denkmalschutz-rechtlichen Regelungen erfolgen.

Die Denkmalschutz-Sonderprogramme und sonstige Denkmalpflegeprogramme des Bundes ergänzen die finanziellen Förderungen der Länder, Kommunen, Eigentümer und engagierte Projektträger in Kofinanzierung.