Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 06.06.2013

 

   

   
Keine Grunderwerbssteuer bei Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften
 

Heute hat der Deutsche Bundestag die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat zu verschiedenen steuerlichen Regelungen angenommen. Damit ist beim Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften keine Grunderwerbsteuer mehr fällig. Diese Regelung war bereits im Jahressteuergesetz für 2013 enthalten. Jedoch war dieses Gesetz im Bundesrat nicht bestätigt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden.

Im Gesetz heißt es jetzt wörtlich: Von der Besteuerung sind ausgenommen … der Übergang von Grundstücken … und von Gesellschaftsanteilen … als unmittelbare Rechtsfolge eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften….

Waren bisher Gemeindezusammenschlüsse im Erzgebirgskreis angedacht, so äußerten die jeweiligen Bürgermeister berechtigte Bedenken hinsichtlich einer fälligen Grunderwerbsteuer. Dies ist nun nach umfangreichen Verhandlungen verändert worden und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.