Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 06.06.2013
Keine Grunderwerbssteuer bei Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften
Heute hat der Deutsche Bundestag die
Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat zu
verschiedenen steuerlichen Regelungen angenommen. Damit ist beim Zusammenschluss
kommunaler Gebietskörperschaften keine Grunderwerbsteuer mehr fällig. Diese
Regelung war bereits im Jahressteuergesetz für 2013 enthalten. Jedoch war dieses
Gesetz im Bundesrat nicht bestätigt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen
worden.
Im Gesetz heißt es jetzt wörtlich: Von der Besteuerung sind ausgenommen … der
Übergang von Grundstücken … und von Gesellschaftsanteilen … als unmittelbare
Rechtsfolge eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften….
Waren bisher Gemeindezusammenschlüsse im Erzgebirgskreis angedacht, so äußerten
die jeweiligen Bürgermeister berechtigte Bedenken hinsichtlich einer fälligen
Grunderwerbsteuer. Dies ist nun nach umfangreichen Verhandlungen verändert
worden und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.