Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 11.03.2004
Offene
Vermögensfragen/DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz
Enteigneten droht Verfristung
Antragsfrist für steckengebliebene Entschädigungen läuft am 16. Juni 2004 aus
Die Antragsfrist für die Auszahlung ‚steckengebliebener Entschädigungen’ in der ehemaligen DDR läuft bereits am 16. Juni aus. Darauf weist der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann, hin.
Bei den ‚steckengebliebenen Entschädigungen’ handelt es sich um Entschädigungen, die nach den Enteignungsgesetzen der DDR zwar formal versprochen, aber faktisch nicht ausgezahlt worden sind.
Betroffene haben erst seit kurzem einen gesetzlichen Anspruch auf diese Entschädigung. Nach dem am 17.12.2003 in Kraft getretenen Entschädigungserfüllungsgesetz muss jetzt dafür diejenige öffentlich-rechtliche Körperschaft aufkommen, der das enteignete Vermögen nach der Wende zugeordnet worden ist. Wegen der drohenden Verfristung sollten alle Betroffenen umgehend ihre Ansprüche beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen anmelden.