Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 30.05.2008
Entschädigung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer
tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft
Günter Baumann begründet Gesetzesänderung im Bundestag
Mit dem Änderungsgesetz tritt die Entschädigungsregelung für ostdeutsche
Kriegsspätheimkehrer bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft. Aus haushaltspolitischen
Gründen war zunächst nur eine Lösung ab 1. Januar 2009 möglich gewesen. Das
beharliche Streiten einiger Politiker und berechtigte Protestbriefe von
Betroffenen erreichten ein Umschichten der finanziellen Mittel.
Nunmehr kann eine längst überfällige symbolische Anerkennung für Menschen die
ein schweres Schicksal hatten zum 1. Juli 2008 erfolgen.
Antragsformulare können von den Betroffenen beim Bundesverwaltungsamt (Referant
III B 4; 50728 Köln) bzw. in den Wahlkreisbüros von MdB Günter Baumann in
Annaberg-Buchholz und Aue angefordert werden. Wer bereits einen formlosen Antrag
auf Heimkehrerentschädigung beim Bundesverwaltungsamt gestellt hat, braucht die
eingereichten Unterlagen nicht erneut einzusenden.