Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 30.05.2008

 

   

   

Entschädigung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft
Günter Baumann begründet Gesetzesänderung im Bundestag



Mit dem Änderungsgesetz tritt die Entschädigungsregelung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft. Aus haushaltspolitischen Gründen war zunächst nur eine Lösung ab 1. Januar 2009 möglich gewesen. Das beharliche Streiten einiger Politiker und berechtigte Protestbriefe von Betroffenen erreichten ein Umschichten der finanziellen Mittel.

Nunmehr kann eine längst überfällige symbolische Anerkennung für Menschen die ein schweres Schicksal hatten zum 1. Juli 2008 erfolgen.

Antragsformulare können von den Betroffenen beim Bundesverwaltungsamt (Referant III B 4; 50728 Köln) bzw. in den Wahlkreisbüros von MdB Günter Baumann in Annaberg-Buchholz und Aue angefordert werden. Wer bereits einen formlosen Antrag auf Heimkehrerentschädigung beim Bundesverwaltungsamt gestellt hat, braucht die eingereichten Unterlagen nicht erneut einzusenden.