Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 28.06.2013
Antennengemeinschaften: Änderungsantrag wurde im Rechtsausschuss vertagt
In seiner Sitzung am 26. Juni 2013 hat
der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Antrag auf Änderung des
Paragraphen 20 b des Urhebergesetzes vertagt. Die Mitglieder des Ausschusses
konnten sich aufgrund der komplizierten Rechtslage nicht abschließend einigen.
Nach dem sich das Bundesjustizministerium das hohe Votum des
Petitionsausschusses nicht umgesetzt hat, war dies der einzige Weg doch noch zum
Ziel zu gelangen.
Der Antrag forderte auf meine Initiative hin, eine Änderung dahingehend, dass
Gemeinschaftsanlagen mit weniger als 3000 angeschlossenen Nutzern von der
Gebührenpflicht befreit werden. Eine generelle Streichung des § 20 b UrhG wäre
von vornherein aussichtslos gewesen.
Günter Baumann: „Mit diesem Änderungsantrag haben wir den ersten
parlamentarischen Versuch unternommen den umstrittenen Paragraphen zugunsten der
Antennengemeinschaften in den Neuen Bundesländern zu ändern, weitere Versuche
werden folgen. Der Betrieb unserer Gemeinschaftsantennenanlagen muss erlaubnis-
und vergütungsfrei sein.“
Die sich in der Praxis etablierte Gebührenbefreiung bei weniger als 75
Wohneinheiten kann auf Antennengemeinschaften nicht angewendet werden, weil der
angeschlossene Benutzerkreis deutlich höher mithin unter 3000 Nutzern liegt.
"Das Thema Änderung des § 20 b UrhG ist noch nicht vom Tisch, ich werde weiter
kämpfen.", so Baumann abschließend.