Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 28.06.2013

 

   

   
Antennengemeinschaften: Änderungsantrag wurde im Rechtsausschuss vertagt

 
In seiner Sitzung am 26. Juni 2013 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Antrag auf Änderung des Paragraphen 20 b des Urhebergesetzes vertagt. Die Mitglieder des Ausschusses konnten sich aufgrund der komplizierten Rechtslage nicht abschließend einigen. Nach dem sich das Bundesjustizministerium das hohe Votum des Petitionsausschusses nicht umgesetzt hat, war dies der einzige Weg doch noch zum Ziel zu gelangen.

Der Antrag forderte auf meine Initiative hin, eine Änderung dahingehend, dass Gemeinschaftsanlagen mit weniger als 3000 angeschlossenen Nutzern von der Gebührenpflicht befreit werden. Eine generelle Streichung des § 20 b UrhG wäre von vornherein aussichtslos gewesen.

Günter Baumann: „Mit diesem Änderungsantrag haben wir den ersten parlamentarischen Versuch unternommen den umstrittenen Paragraphen zugunsten der Antennengemeinschaften in den Neuen Bundesländern zu ändern, weitere Versuche werden folgen. Der Betrieb unserer Gemeinschaftsantennenanlagen muss erlaubnis- und vergütungsfrei sein.“

Die sich in der Praxis etablierte Gebührenbefreiung bei weniger als 75 Wohneinheiten kann auf Antennengemeinschaften nicht angewendet werden, weil der angeschlossene Benutzerkreis deutlich höher mithin unter 3000 Nutzern liegt.

"Das Thema Änderung des § 20 b UrhG ist noch nicht vom Tisch, ich werde weiter kämpfen.", so Baumann abschließend.