Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Annaberg-Buchholz, 10.03.2011

 

   

   
Diskussionsrunde mit Betreibern von Antennenanlagen


Etwa 50 Vertreter von 23 Antennengemeinschaften kamen zur Diskussionsrunde am Donnerstagabend in den Gasthof Fritzsch nach Arnsfeld. Der Grund für reichlich Gesprächsstoff liegt im Urheberrechtsgesetz, wo in Deutschland geistiges Eigentum geschützt ist. Verwertungsgesellschaften treiben die fälligen Gebühren ein. Bekannteste Gesellschaften sind hierbei die GEMA und die VG Media.
Eine Besonderheit ist der § 20 b des Urheberrechtsgesetzes:
„Das Recht, eingesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenden Programms durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzuleiten (Kabelweitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.“
Das bedeutet, dass unsere in den 70er Jahren durch Eigeninitiative entstandenen Antennengesellschaften, die nichts selbst produzieren, sondern nur ein Signal weiterleiten, eine Gebühr an eine Verwertungsgesellschaft zu entrichten haben. Da dies zu einer Preiserhöhung führen würde, fürchten die Antennengesellschaften den Austritt von Mitgliedern und damit eine ernsthafte Gefährdung der Gesellschaften.

Allein aus unserer Region liegen seit 2005 im Deutschen Bundestag 18 Petitionen vor, die eine Gesetzesänderung fordern.
Der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Fraktion unterstützt das Anliegen und hat verschiedene Initiativen in den letzten Jahren eingeleitet, über die er an diesem Abend berichtete. Jedoch steht der erzgebirgische Abgeordnete recht allein mit seinem Kampf, da andere Regionen in Deutschland das Problem nicht kennen.
Die Vertreter der Antennengemeinschaften erläuterten ihre Argumente und machten den Unterschied zu anderen Kabelanbietern deutlich. Sie leiten ein Signal nur weiter und arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern legen nur die Kosten um.
Nach zwei Stunden spannender Diskussion waren die nächsten Schritte abgesteckt: Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt erarbeitet Günter Baumann den Text für eine notwendige Gesetzesänderung und wird im nächsten Gespräch mit dem Bundesjustizministerium am 23. März diesen begründen.

Alle Teilnehmer des interessanten Abends waren sich einig, alles zum Erhalt der Antennengemeinschaften zu tun, um auch die Verschandelung unserer Städte und Gemeinden mit Spiegeln zu verhindern.